AGB

Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der ECOMERA Personal- und Unternehmensberatung GmbH – nachfolgend mit „ECOMERA“ bezeichnet. Der Auftraggeber wird nachfolgend als „AG“ bezeichnet.

Angebote und Verträge

Angebote der ECOMERA sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag ist dann rechtsverbindlich, wenn das Angebot der ECOMERA durch den AG schriftlich oder per E-Mail angenommen ist. ECOMERA ist berechtigt, die ihre Aufgaben teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die ECOMERA selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AG.

Geistiges Eigentum

Urheberrechte an den von der der ECOMERA geschaffenen Werke, Darstellungen, Berechnungen, Analysen, Gutachten etc, verbleiben bei der ECOMERA. Sie dürfen vom AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist nicht berechtigt, das Werk ohne schriftliche Zustimmung der ECOMERA zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch so eine unberechtigte Verbreitung des Werkes eine Haftung der ECOMERA gegenüber Dritten. Der Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigen die ECOMERA zum sofortigen Vertragsabbruch und zur Geltendmachung der Unterlassung und/oder des Schadenersatzes.

Haftung

Für Schäden haftet die ECOMERA dem AG nur im Falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch auf von der ECOMERA beigezogene Dritte. Schadenersatzansprüche des AG können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Den Beweis, dass der Schaden auf ein Verschulden der ECOMERA zurückzuführen ist, erbringt der AG.

Gewährleistung

Abgesehen von Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die ECOMERA vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der AG hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Gewährleistungsfrist erlischt sechs Monate nach Erbringung der Leistung.

Verschwiegenheit

Die ECOMERA verpflichtet sich zum Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des AG – insbesondere auch allgemeine schützenswerte Daten.

Rechnungslegung

Sofern nicht anders vereinbart wurde, wird aufgrund des Vertrags mit der ECOMERA abgerechnet. Reisekosten wie Kilometergeld, Nächtigungen und Reisestundenpauschale werden gesondert vergütet wenn die Reise nach außerhalb Nordtirols führt. Anfallende Nebenkosten, wie Kosten für die Schaltung von Inseraten, Kopien im großen Maße, etc sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die ECOMERA verrechnet in Teilzahlungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt.
Unsere Honorare sind innerhalb von fünfzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Inseratenrechnungen sind prompt nach Eingang und ohne Abzug fällig. Im Fall der Überschreitung des Zahlungszieles verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a., somit 0,5 % per Monat.

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des AG liegen, so bleibt der Honoraranspruch der ECOMERA davon unberührt. Es wird jedoch jener Betrag abgezogen, welchen sie sich die ECOMERA infolge des Unterbleibens des Werkes erspart.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der ECOMERA. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der ECOMERA und dem AG unterliegen ausschließlich dem materiellen österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Innsbruck.